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Die Formalitäten unserer Mitgliedschaft

S O   W E R D E N   S I E   M I T G L I E D 

Die Anzahl der aktiven Mitglieder ist zur Zeit auf 70 begrenzt. Ist diese Grenze erreicht, werden aufnahmewillige auf die Warteliste gesetzt und informiert, wenn die Möglichkeit zum Eintritt besteht.

Selbstverständlich können Sie jederzeit als passives Mitglied aufgenommen werden. Ihnen fehlt dann aber die Möglichkeit zum Angeln, am weiteren Vereinsleben können Sie aber unbeschränkt teilnehmen.



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A U F N A H M E B E D I N G U N G E N 

Die ordentliche Mitgliedschaft kann von jedem, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, erworben werden, vorausgesetzt, sein Charakter und Leumund steht der Ausübung einer waidgerechten Sportfischerei nicht entgegen und die Ziele und die Zwecksetzung der Vereinssatzung werden nicht gefährdet.

Sie müssen außerdem im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeines des Landes Hessen sein und erfolgreich eine Fischereiprüfung abgelegt haben.
Einzugsermächtigung [490 KB]
Aufnahmeantrag [553 KB]



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